20.04.2022
Offener Brief zum Beschluss der UW/H, für die Studiengänge der Fakultät für Gesundheit künftig nur noch gegen Covid-19 geimpfte Bewerber:innen zuzulassen
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An das Präsidium und die Task Force Corona 

Lieber Herr Butzlaff, lieber Herr Ehlers, lieber Herr Jakobs, lieber Herr Nonnenkamp, liebe Frau Thürmann, lieber Herr Weckbecker, 

 

wir haben erfahren, dass unsere Universität für die Studiengänge der Gesundheitsfakultät nur noch COVID-19-Geimpfte zum Studium zulässt. 

 

Auf unserer Homepage ist zu lesen: „Im Mittelpunkt steht der Studierende, die Entfaltung seiner individuellen Neigungen und Potenziale“ (https://www.uni-wh.de/universitaet). Ganz in diesem Sinne plädieren wir dafür, die freie Entscheidung des/der Einzelnen zu respektieren und eine Vereinbarung mit nicht geimpften Bewerber:innen dahingehend abzuschließen, dass die UW/H kein fortlaufendes Studium ggf. gegen gesetzliche Vorschriften garantieren kann, für diesen Fall aber durch die Anerkennung von Auslandssemestern, Auslandspraktika, Urlaubssemestern u.ä. eine Lösung unterstützen wird. 

 

Zwar besteht für Mitarbeitende im Gesundheitswesen momentan eine befristete einrichtungsbezogene Impfpflicht, es gibt jedoch für Universitäten keine gesetzliche Verpflichtung, nicht geimpfte Bewerber:innen für Studiengänge des Gesundheitsbereichs abzuweisen. Fraglich ist auch, ob eine solche Impfpflicht überhaupt noch besteht, wenn die Studierenden ins Praxissemester kommen. Wir fordern deshalb eine breite Diskussion über eine solch weitreichende Entscheidung. 

 

Mit herzlichen Grüßen 

Die Initiativgruppe  Das Ich im Wir

 

183 Unterzeichnende

Nachtrag zu unserem offenen Brief vom 20.04.2022:
 

In unserer 31. Veranstaltung von „Das Ich im Wir“ am 21. April 2022 haben wir zusammen mit unseren Gästen intensiv über das Pro und Contra einer Impfpflicht für Studierende der Gesundheitsfakultät diskutiert. Dabei haben wir versucht, dieses Thema aus einer möglichst breiten und multiperspektivischen Sicht zu betrachten. Herausgekommen ist eine Sammlung von Argumenten für und gegen dieses Vorhaben.

 

Aus unserer Sicht sprechen insbesondere die folgenden sieben Argumente für eine solche Impfpflicht: 

 

1. Die Organisation des Studiums wird vereinfacht, da nicht für Personen mit unterschiedlichem Impfstatus Lösungen gefunden werden müssen, wenn Studierende ihren vorgeschriebenen Praktika nachgehen wollen. Konflikte mit dem derzeit gültigen Infektionsschutzgesetz werden vermieden. 

 

2. Man kann die unklare rechtliche Haftungssituation umgehen. Die derzeitige Rechtslage ermöglicht, dass man Studierende nur dann zum Studium an der Fakultät für Gesundheit zulässt, wenn diese auch geimpft sind. Sollte es bei fehlendem Impfschutz zu Problemen am Praktikumsplatz kommen, wären die haftungsrechtlichen Konsequenzen unklar.  

 

3. Die Impfung ist sozial positiv konnotiert, die Universität bleibt also mit dieser Maßnahme “gesellschaftsfähig”. Ihr kann nicht vorgeworfen werden, von Menschen unterwandert zu werden, die sich nicht impfen lassen wollen oder über eine individuelle Impfentscheidung nachdenken. Sie muss auch keine Angst haben, mit ihrem anthroposophischen Gründungs-Impuls in einer von ihr vielleicht als unangenehm wahrgenommenen Art und Weise in Zusammenhang gebracht zu werden, weil es neben klaren Impfbefürworter:innen durchaus auch anthroposophisch arbeitende Ärzt:innen gibt, die eine individuelle Impfentscheidung fördern und fordern. 

 

4. Auch kann sich die Universität weiterhin als „solidarisch“ verstehen, da ja nach wie vor das Impfen als eine mit den vulnerablen Gruppen, trotz aller widersprechender Evidenz, solidarische Handlung betrachtet wird.   

 

5. Gegebenenfalls könnten finanzielle Zuwendungen durch Stiftungen oder Pharmafirmen von einer vorbehaltlosen Unterstützung der Impfpolitik abhängig sein, so dass auch ökonomische Aspekte eine Rolle spielen. 

 

6. Es gibt viele Studierende, die eine strenge Einhaltung aller Corona-Maßnahmen einfordern. Hier kann man Konflikten vorbeugen, weshalb es auch um mikropolitische Fragen innerhalb der Universität geht. 

 

7. Der Regierung des Bundeslands Nordrhein-Westfalen gegenüber gibt es sicherlich das Bedürfnis der Loyalität, da das Land NRW hohe Fördersummen in die Universität fließen lässt. Daher spielen auch makropolitische Interessen eine Rolle. 

 

 

Aus unserer Sicht sprechen insbesondere die folgenden sieben Argumente gegen eine solche Impfpflicht: 

 

1. Rechtliche Aspekte 

Die Rechtslage, die eine einrichtungsbezogene Impfpflicht vorschreibt, ist bis 31.12.2022 befristet und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts diesbezüglich steht aus. Ebenso sind die Impfstoffe bisher nur bedingt zugelassen, so dass hier möglicherweise langfristig Studierende von der Bewerbung und Immatrikulation an der UWH abgehalten werden, die ggf. in einem halben oder ganzen Jahr ohne weiteres immatrikuliert werden könnten. Die Meldungen über Impfnebenwirkungen nehmen zu. Für auftretende Impfnebenwirkungen ist die Haftung nicht ausreichend geklärt. Die Hersteller wurden von der Haftung freigesprochen. 

 

2. Mangelnde Wirksamkeit der Impfung 

Es ist erwiesen, dass die Impfung das Risiko eines schweren Verlaufes und des Todes durch SARS COV 2 verringert, aber die Wirksamkeit der Impfstoffe nimmt nach kurzer Zeit wieder ab und muss (vermutlich regelmäßig) aufgefrischt werden, so dass über die Anzahl der langfristig notwendigen Impfung bislang keine klare Aussage getroffen werden kann. Bei Atemwegs-Viren kann es keine sterile Immunität geben. Auch erzeugt diese Impfung keinen Fremdschutz, wie das auch vom RKI bestätigt wurde. Weitere wissenschaftliche Belege dazu haben wir in unserer Petition an den Petitionsausschuß des deutschen Bundestages zusammengefasst (https://www.das-ich-im-wir.info/petition/). 

Geimpfte wiegen sich in einer vermeintlichen Sicherheit, da sie eben doch Virusüberträger:innen sein können. Die Immunität in der Bevölkerung ist aber insgesamt zunehmend hoch, da das Virus endemisch geworden ist, wie das zumindest für die Bevölkerung in Großbritannien durch Studien nachgewiesen wurde. Eine Impfung erscheint dementsprechend zunehmend als überflüssig. 

 

3. Unerwartete Impfnebenwirkungen 

Es gibt Hypothesen, dass es durch die Impfung zu einer Schwächung des Immunsystems kommen kann. Hier sind vor verbindlichen Impfpflichten längere Prüfungen notwendig.  Angesichts der wachsenden Erfahrungen und Berichte von Impfnebenwirkungen wird eine Impfpflicht oder auch die einseitige Impfempfehlung ohne gleichzeitige Nennung der Risiken als Nichtbeachtung des Menschenrechts auf körperliche Unversehrtheit wahrgenommen. 

 

4. Art und Weise der Kommunikation 

Der Beschluss zur Einführung der Impfpflicht für Bewerber:innen der Fakultät für Gesundheit wurde undemokratisch getroffen. Es gab weder über das Vorhaben noch über die Entscheidung eine öffentliche Kommunikation. Das entspricht nicht dem aktuell entwickelten Leitbild der Universität, in dem ein hohes Maß an Transparenz angestrebt wird. In diesem Sinne wäre es unserer Auffassung nach zielführend, wenn bei der Immatrikulation über mögliche rechtliche Einschränkungen informiert und an die Eigenverantwortung der Studierenden appelliert würde. 

 

5. Unsicherheiten unter Studierenden: 

Studierende der Psychologie sind sich unsicher, ob sie weiterhin ihren Master an dieser Universität absolvieren können, bzw. ob sie ggf. Rückzahlungsansprüche haben, wenn sie wegen fehlendem Impfnachweis hier nicht zu Ende studieren oder – wie von manchen geplant – einen solchen an ihr Bachelorstudium anhängen können. 

 

6. Sorgen um den Ruf und die Zukunft unserer Universität 

Die zentralen Werte der Universität - Freiheit, Wahrheit und soziale Verantwortung - werden nicht mehr gleichbedeutend nebeneinander, sondern neu bewertet. Es besteht die Sorge, dass wir eine Kultur für zukünftige Diskriminierungen und Selektionen schaffen. Ein einzelnes, wissenschaftlich und ethisch unklares bzw. nicht zu rechtfertigendes Kriterium wird verwendet, um die Studienzulassungen einzuschränken. Das wird als Widerspruch gegen den Gründungsgedanken der UW/H und auch das neue Leitbild wahrgenommen, in dem es bezüglich der Gemeinschaft heißt: „Wir begegnen uns zugewandt, respektvoll und tolerant. Wir sind diskriminierungssensibel und fördern gezielt die Potenziale vielfältiger Unterschiede und nutzen sie.“ Solidarität kann nicht einseitig über Impfschutz gegen SARS CoV-2 interpretiert und gefordert werden, sondern muss sich gegebenenfalls auch auf andere Zielgruppen beziehen, die von Ausgrenzung betroffen sind (Betroffenen von Impfschäden, ungeimpfte Erwachsene und Kinder, einsam auf der Isolierstation Sterbende etc.). 

 

7. Wettbewerbsnachteile der Universität 

Die Zulassungsbeschränkung könnte zum Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Universitäten werden, die keine Zulassungsbeschränkung haben. Eine derartige Zulassungsbeschränkung kann die Vielfalt an der UW/H, die Diversität von Studierenden einschränken. Die Impfvorschriften in Deutschland könnten zu einem deutschen Sonderweg führen, und somit auch international zu Wettbewerbsnachteil für die deutschen Universitäten führen. Der wissenschaftliche Diskurs um die Wirksamkeit/Sicherheit der Impfstoffe kann nicht abgeschlossen sein. Eine wissenschaftlich fragende, politisch neutrale Haltung wird von einer Universität erwartet. 

15.08.2021
Offener Brief an Präsidium und Corona Task Force der UW/H:

Sehr geehrtes Präsidium,
lieber Herr Butzlaff, lieber Herr Ehlers, lieber Herr Jakobs, lieber Herr Nonnenkamp,
sehr geehrter Vorsitzender der Corona Task Force,
lieber Herr Zimmer,
 
wir, Angehörige aller Statusgruppen der Universität (geimpft, genesen und ungeimpft), bedanken uns für Ihr unermüdliches Engagement, mit dem Sie uns als Universitätsgemeinschaft durch die äußerst herausfordernde Zeit der letzten eineinhalb Jahre begleitet haben.
Angesichts der sich zuspitzenden politischen Entwicklungen, die sich unmittelbar auf das universitäre Leben auswirken (vgl. Ihre E-Mail vom 2. August 2021 „UW/H - alle geimpft!?“, die ganz auf der Unterscheidung "geimpft / ungeimpft" aufbaut), wenden wir uns mit diesem offenen Brief an Sie mit der Bitte:
 
1. die freie Entscheidung der/des Einzelnen sowie die damit verbundenen Persönlichkeitsrechte zu respektieren,
 
2. individuelle Erfahrungen und Einschätzungen sowie die damit einhergehenden Befürchtungen und Bedürfnisse ernst zu nehmen und
 
3. die Einschränkung individueller Freiheiten und die Ungleichbehandlung von Personen zum Beispiel aufgrund medizinischer Gegebenheiten (Impfstatus) soweit es der rechtliche Spielraum ermöglicht, zu vermeiden.
 
Darüber hinaus fragen wir Sie:

Wie kann es Ihrer Auffassung nach gelingen, sich als UW/H so aufzustellen, dass Räume eröffnet werden, in denen innovative Ideen und flexible Wege im Umgang mit den aktuellen Herausforderungen entstehen können?
Welche zukunftsweisenden Beiträge können wir Ihrer Ansicht nach in der gegenwärtigen Krise als Modell-Universität leisten, die über ein Erfüllen staatlicher Vorgaben hinausreichen?
Was können Sie und wir gemeinsam tun, damit an unserer Universität weiterhin eine lebendige, vertrauensvolle und diversitätsfördernde Atmosphäre fruchtbar gemacht und intensiviert wird?
 
Wir freuen uns auf Ihre Stellungnahme zu unserem Aufruf und stehen für einen konstruktiven Austausch jederzeit zur Verfügung.
 
Mit herzlichen Grüßen


[105 Unterzeichner, auf dieser Webseite aus Datenschutzgründen nicht genannt]
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